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OLG Hamm (15 W 303/13) | Datum: 05.09.2013
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. Die namens der Beteiligten vom Urkundsnotar (§ 15 GBO ) eingelegte Beschwerde ist nach §§ 71 , 73 GBO zulässig und begründet. Nach dem im Bestandsverzeichnis [...]